öffentliches Baurecht

Wirz Advokatur navigiert Ihr Bauprojekt durch alle öffentlich-rechtlichen Verfahren. Organisiert, lösungsorientiert und effektiv: Planen Sie mit meiner Kompetenz.
Ihr Anwalt für
öffentliches Baurecht

Leistung

Wirz Advokatur berät und vertritt Unternehmen, Bauherren und Planerinnen (bspw. Architekten, Ingenieurinnen und Landschaftsarchitekten) sowie Behörden und von Bauprojekten betroffene Personen (Nachbarn) in sämtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts.

Konsequent in Ihrem Interesse! Ich vertrete Ihr Baugesuch gegenüber Behörden, verteidige Ihr Anliegen bei Einsprachen und unterstütze Sie beim Erlangen einer Bewilligung für Ihr Bauvorhaben.

Das öffentliche Baurecht ist komplex. Oft tangiert ein Bauvorhaben verschiedene Rechtsgebiete: Denkmalschutz, Naturschutz, Altlasten, Umweltschutz, Abgaben oder Raumplanung (Nutzungsplanung, Quartierplanung, etc.).

Ich behalte den Überblick und begleite Sie sicher durch schwieriges Terrain, egal mit welchen verwaltungsrechtlichen Verfahren Sie sich konfrontiert sehen.

Themen

... Überblick

  • Raumplanung (Nutzungsplan, Quartierplan)
  • Baubewilligungen
  • Baupolizei
  • Umweltschutz
  • Naturschutz
  • Denkmalschutz
  • Gewässerschutz
  • Altlasten
  • Enteignung

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Oft gefragt

Thema:

öffentliches Baurecht

Darf ich mein Haus in der Kernzone beliebig umbauen?

In Kernzonen befinden sich oft alte Häuser, die aneinander angrenzen und ein typisches Dorfbild abgeben. Daher weisen Kernzonen oft spezielle Bestimmungen auf, die ihre Grundlage im Denkmalschutz- resp. Heimatschutzrecht haben. Das Haus werden Sie daher unter Umständen nicht beliebig umbauen können, sondern müssen der Bedeutung Ihres Hauses und der Kernzone Rechnung tragen. Gerne berate und unterstütze ich Sie in diesen Fragen.

Kann meine Gemeinde mein Bauland auszonen, weil sie eine überdimensionierte Bauzone aufweist?

Bauzonen sollten dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Viele Gemeinden haben zu grosse Bauzonen und sind dazu angehalten, solche überdimensionierten Bauzonen zu reduzieren. Das kann durch eine Zuweisung in die Nichtbauzone erfolgen. Gewisse Grundstücke eignen sich gut für eine Auszonung resp. Nichteinzonung, andere eignen sich schlecht dafür. Um eine überdimensionierte Bauzone zu reduzieren, stehen einer Gemeinde auch andere Mittel zur Verfügung, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wirz Advokatur unterstützt Eigentümer oder Gemeinwesen, allenfalls auch im Verfahren um Entrichtung einer Entschädigung.

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Baugesuche werden öffentlich aufgelegt und der unmittelbar angrenzenden Nachbarschaft schriftlich angezeigt. Ein Nachbar hat das Recht, Einsprache gegen das Bauprojekt zu erheben und die Bewilligungsbehörde auf mögliche Verletzungen anwendbarer Normen hinzuweisen. Letztendlich entscheidet die Baubewilligungsbehörde über das Baugesuch und erteilt die Baubewilligung. Der Entscheid über die Einsprache kann bei den höheren Verwaltungsinstanz und deren Entscheid wiederum bei der höheren Gerichtsinstanz angefochten werden. Oft lässt sich ein Streit vermeiden, wenn mögliche Einsprechenden frühzeitig einbezogen werden.